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Begleithundeprüfung

Nach der Grunderziehung

BH / VT FCI / VDH Prüfungsordnung 2012

 Begleithundprüfung mit Verhaltenstest - BH/VT -

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung sind für die Begleithundeprüfung nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.

Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende FCI-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

 

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum FCI‐Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.

Teilnehmer, die erstmalig in einer FCI‐Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden

Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.

 

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens vier Teilnehmer (z. B. IPO, FH, BH) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 36 nicht überschreiten darf.

 

(Begleithundeprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)

 

Unbefangenheitsprobe

Vor der Zulassung zur BH‐Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprüfung zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummern und/oder Chip‐ Nummern erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen.

Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk ‐ „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“ - eintragen. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT‐Prüfung nicht statt.

 

Bewertung

Hunde, die im Teil A („Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen.

Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom LR bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden. Dem LR ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters, zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht‐, Schau‐, Kör‐ oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des FCI. Die Ablegung der Prüfung ist im

Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis

 ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz. Gesamtpunktzahl 60

 

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite

gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in

Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des Hundeführers sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

Der Leistungsrichter gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Leistungsrichters ausgeführt. Es ist jedoch dem Hundeführer gestattet, diese Anweisungen vom Leistungsrichter zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“

Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder

Brustgeschirr angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Die Grundstellung ist einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer, der seinen Hund zur Ablage führt, die Grundstellung für die Übung Ablegen unter Ablenkung eingenommen hat. Ab diesen eingenommenen Grundstellungen beginnt für beide Hunde die Bewertung.

Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne Anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem Hörzeichen „Fuß“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 ‐ 15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.

Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt sind entsprechend der Skizze dann zwei Rechts‐, eine Links‐ und zwei Kehrtwendungen sowie ein Anhalten nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.

Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der zweiten Kehrtwendung zu zeigen.

Das Hörzeichen ist dem Hundeführer nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.

Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des Hundeführers zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen Am Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund auf Anweisung des Leistungsrichters in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des Hundeführers bei den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Der Hundeführer muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des Leistungsrichters verlässt der Hundeführer mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.

Kehrtwendung (180 °)

Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten möglich:

‐ Der Hund geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.

‐ Der Hund zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.

Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.

2. Freifolgen (15 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“

Auf Anordnung des Leistungsrichters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der Hundeführer

hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund

abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die

Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der Hundeführer kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

3. Sitzübung (10 Punkte)

Hörzeichen: „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Sitz und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“

geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Platz. Und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5 Punkte entwertet.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“

Vor Beginn der Übung 1 eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen vorher abgeleinten Hund mit dem Hörzeichen „Platz“ an einem vom der Leistungsrichter angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der Hundeführer, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des Leistungsrichters auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.

Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend entwertet.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung 2 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer beim Abholen entgegen, erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.

 

B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen

Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Leistungs-richter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine ‐ mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers ‐ willig folgen.

Dem Fußgänger‐ und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson)

geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.

Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline-Scatern

Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz‐ oder Platzposition bringt.

Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline-Scater Hund und Hundeführer überholen und

ihnen wieder entgegen kommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz‐ oder Platzposition bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung

des Leistungsrichters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem an-geleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung:
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung!